Beitragsordnung des Bördesportverein Wanzleben e. V. - Die Bördetiger

I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 8 Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag der Satzung.

II. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
1.) Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 16.03.2013 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
2.) Die Beitragsordnung wird durch Aushang bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.
3.) Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt. Diese ist damit auch für sie verbindlich.

IV. Regelungen
1.) Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Die Beschlussfassung ist auch bei unveränderten Beitragssätzen Punkt der Tagesordnung.
2.) Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.
3.) Alle Vereinsbeiträge werden am 01.04. des laufenden Kalenderjahres über das Bankeinzugsverfahren abgebucht. Sie sind bei Rückbuchungen einschließlich der angefallenen Kosten bis zum 30.04. des laufenden Jahres fällig. Die Buchung der Umlagen, die durch den Landesverband erhoben werden, erfolgt zeitnah der Erhebung.
4.) Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet:
Kreissparkasse Börde
IBAN: DE02 8105 5000 3010 0065 18
BIC: NOLADE21HDL
5.) Die Höhe und der Zeitraum von Umlagen und Sonderbeiträgen richten sich nach dem jeweils gültigen Recht. (z.B. Beitragsmarken des Judoverbandes Sachsen-Anhalt e.V.)
6.) In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
7.) Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
8.) Bei Vereinseintritt bis zum 31.3. des Jahres ist der volle, danach ist der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen. Der Wechsel von einer Beitragsgruppe zur Nächsten wird automatisch vollzogen. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Kind/Jugendlicher mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Mitglied im Verein wurden, werden automatisch als volljährig aktive Mitglieder übernommen, wenn kein schriftlicher Änderungsantrag vorliegt.
9.) Der Eintritt muss nach einer Probezeit von drei Trainingseinheiten erfolgen, sonst ist keine weitere Teilnahme an den Übungsstunden möglich.
10.) Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand spätestens drei Monate vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr. In Sonder- und sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Rückerstattung an den Vorstand gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
11.) Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Mahngebühren erhoben. Die Höhe ergibt sich aus Anlage B.
12.) Für Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen des Vereins oder der Landesverbände gelten gesonderte Gebühren, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind.
13.) Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
14.) Ehrenmitgliedschaften werden vom Vorstand beschlossen und vergeben. Diese sind beitragsfrei.

Anlage A
Jahresbeitrag für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

Jahresbeitrag für Erwachsene

Jahresbeitrag für Familien

Ehrenmitglieder

Beitragsmarke des JVST gemäß Erhebung des Landesverbandes derzeit


65,00 €

95,00 €

165,00 €

0,00 €

17,00 €

 

Anlage B
Mahngebühren und Kosten für eine Rückbuchung werden auf den fälligen Beitrag aufgeschlagen.

Für Erinnerungen an die Beitragszahlung

1. Mahnung

2. und letzte Mahnung

Bei gerichtlichen Mahnbescheiden alle zusätzlichen Kosten.





3,00 €

3,00 €

5,00 €

 


Download: Beitragsordnung


Angaben ohne Gewähr; Irrtümer und Änderungen vorbehalten

 

Günter Egli

Präsident

Wanzleben, 27. Januar 2016